Windenergienutzung im Offshore-Bereich als Grundlage für Wasserstoffherstellung.
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
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Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
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DE
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Bonn
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0303-2493
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ZLB: Zs 2548-4
BBR: Z 703
IFL: Z 0073
IRB: Z 885
BBR: Z 703
IFL: Z 0073
IRB: Z 885
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Abstract
Mit der Antragstellung und Genehmigung des Baus von Windparks im Offshore-Bereich wird im Herbst 1999 erstmals Neuland betreten. 2001 erfolgt die erste Genehmigung durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) nach der Seeanlagen-Verordnung für eine Pilotphase von 12 Windenergieanlagen in einer Entfernung von 40 km vor Borkum. 2002 erlässt das Bundesamt die zweite Genehmigung für das Projekt Butendiek 34 km westlich von Sylt. Dieses Vorhaben wird von Naturschutz und Fischerei ebenso angegriffen wie die erste Genehmigung. Weitere Vorhaben von Windparks in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nordsee und Ostsee befinden sich verfahrenstechnisch in oder nahe der letzten Phase des Genehmigungsverfahrens. In Anbetracht der noch ausstehenden hohen Zahl von Genehmigungen ist mehr Planungssicherheit durch eine koordinierende Raumordnungspolitik auf dem Meer dringend geboten. Auf dem Gebiet des so genannten "Entenschnabels" (AWZ/Nordsee) liegt ein Antrag vor, der mit der Produktion von Wasserstoff im Offshore-Bereich der Windparks befasst und für den als Realisierungszeitpunkt das Jahr 2020 genannt ist. Dies könnte die Möglichkeit zu einer großindustriellen Wasserstoffherstellung auf der Basis von Windstrom im Offshore-Bereich sein. difu
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Informationen zur Raumentwicklung
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Nr. 5
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S. 307-314