Androhung von Zwangsgeld oder Ersatzvornahme in einer Abbruchsanordnung.

Gemeindetag Baden-Württemberg
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Gemeindetag Baden-Württemberg

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Stuttgart

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ZLB: Zs 1723-4
BBR: Z 333
IRB: Z 1912

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Zusammenfassung

Laut Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 4.12.2003 besteht kein Vorrang des Zwangsmittels der Ersatzvornahme vor dem des Zwangsgeldes. Es gibt keinen vollstreckungsrechtlichen Grundsatz des Inhalts, dass die Höhe des Zwangsgeldes nicht die bei einer Ersatzvornahme zu erwartenden Kosten übersteigen darf. Die fortgesetzte Zwangsgeldandrohung und -festsetzung kann mit Rücksicht auf die Überschreitung der Kosten der Ersatzvornahme, die Höhe der bisher festgesetzten Zwangsgelder und die finanzille Situation des Betroffenen unverhältnismäßig sein. difu

Beschreibung

Schlagwörter

Zeitschrift

Die Gemeinde

Ausgabe

Nr. 13

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Seiten

S. 438-440

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