Höchstpreisregelungen der HOAI sind für die Wirksamkeit der Vereinbarung über die Nebenkostenpauschale ohne Bedeutung.
Gemeindetag Baden-Württemberg
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Gemeindetag Baden-Württemberg
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DE
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Stuttgart
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ZLB: Zs 1723-4
BBR: Z 333
IRB: Z 1912
BBR: Z 333
IRB: Z 1912
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Abstract
Laut Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25.9.2003 enthält die HOAI zur Nebenkostenpauschale keine preisrechtlichen Beschränkungen. Maßstab für die Wirksamkeit der Vereinbarung über die Nebenkostenpauschale ist § 138 BGB. Der § 7 Abs. 3 HOAI sagt nichts darüber, wie eine Pauschale zu bemessen ist. Die Preisbindung in § 4 HOAI ist ohne Bedeutung, da sie das Honorar betreffen und die Nebenkosten nicht Bestandteil des Honorars sind. Die Nebenkosten sollen den Aufwand ausgleichen, der bei der ordnungsgemäßen Erfüllung einer Aufgabe entsteht und können neben dem Honorar geltend gemacht werden. Das gilt auch dann, wenn als Honorar bereits die in der HOAI vorgesehenen Höchstsätze vereinbart wurden. difu
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Die Gemeinde
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Nr. 9
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S. 297-298