Anforderungen in der Landesbauordnung: Barrierefreiheit durch Aufzüge in kommunalen Einrichtungen.
Gemeindetag Baden-Württemberg
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Gemeindetag Baden-Württemberg
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DE
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Stuttgart
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ZLB: Zs 1723-4
BBR: Z 333
IRB: Z 1912
BBR: Z 333
IRB: Z 1912
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Abstract
Die Landesbauordnung Baden-Württemberg enthält weit reichende Regelungen zum barrierefreien Bauen. Dahinter steht die Zielsetzung des Landes, die Lebensverhältnisse behinderter Menschen nachhaltig zu verbessern sowie die Integration in allen Lebensbereichen zu fördern. Dabei führt der § 39 LBO zu erheblichen Mehrkosten, wenn für die mit der Vorschrift erfassten öffentlichen Gebäude der Einbau eines Aufzugs gefordert wird. In dem Beitrag werden Beispiele für den Novellierungsbedarf in Teilbereichen dargestellt, wie zum Beispiel wenn die Erfüllung der Anforderungen durch die Gegebenheiten der Bausubstanz nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar sind. difu
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Die Gemeinde
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Nr. 23
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S. 953-954