Lärm durch jährliches Volksfest.

Winkler & Stenzel
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Bandtitel

Herausgeber

Winkler & Stenzel

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Burgwedel

Sprache

ISSN

1437-417X

ZDB-ID

Standort

ZLB: 4-Zs 643
BBR: Z 239b
TIB: ZB 542

Dokumenttyp (zusätzl.)

Autor:innen

Zusammenfassung

Laut Urteil des BGH vom 26. September 2003 sind bei Veranstaltungen, die für eine Stadt oder Gemeinde von besonderer Bedeutung sind und nur einmal jährlich stattfinden, Lärmbelästigungen auch nach 22 Uhr zumutbar. Dies trifft auch bei Lärmbelästigungen zu, die über die Richtwerte hinausgehen, die den "Hinweisen des Länderausschusses für Immissionsschutz zur Beurteilung der durch Freizeitanlagen verursachten Geräusche" zu entnehmen sind. Mit Rücksicht auf den Schutz der Nachtruhe gilt das aber in aller Regel nur bis Mitternacht. difu

Beschreibung

Schlagwörter

Zeitschrift

Stadt und Gemeinde interaktiv

Ausgabe

Nr. 11

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Seiten

S. 504

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