Gesplittete Abwassergebühr - das Verfahren nach grundstücksgenauem Abflussbeiwert (GAB). Projekt- und Einführungsbeschreibung am Beispiel der Schönbuchstadt Holzgerlingen.
Gemeindetag Baden-Württemberg
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Gemeindetag Baden-Württemberg
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DE
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Stuttgart
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ZLB: 4-Zs 1723
BBR: Z 333
BBR: Z 333
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Abstract
Mit dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg vom 11.3.2010 wurde die weitgehende kommunale Praxis, die Abwassergebühr als einheitliche Gebühr für Schmutz- und Regenwasser nach dem Frischwassermaßstab zu erheben, hinfällig. Damit wird die bundesweite Praxis, für Regenwasser- und Schmutzwasserbeseitigung getrennte Gebühren zu erheben, auch in Baden-Württemberg eingeführt. Es werden überwiegend folgende Verfahren für das Gebührensplitting gewählt: ALK-Verfahren: Basisauswertung ALK plus Selbsteinschätzung/Selbsterhebung befestigter Flächen der Gebührenpflichtigen; GAB-Verfahren (Grundstücksgenauer Abflussbeiwert (GAB): Basisauswertung ALK plus Ermittlung abflussrelevante Flächen über Abflussfaktoren - Korrektur durch Möglichkeit der Selbsterhebung der Gebührenpflichtigen - auch ALK-Verfahren mit Beiwerten; Erhebung abflussrelevanter Flächen über digitale Auswertung georeferenzierter Orthofotos (Überfliegungsvariante). In Baden-Württemberg haben sich bereits zirka 150 bis 200 Kommunen für das GAB-Verfahren entschieden. So auch die Stadt Holzgerlingen im Landkreis Böblingen. Da das GAB-Modell bisher nur oberflächlich bekannt ist, jedoch vielfältige Vorteile wie beispielsweise Bürgerfreundlickeit, Rechtssicherheit und Kostengünstigkeit aufweist, wird in dem Beitrag eine Beschreibung des Verfahrens anhand der Einführung in Holzgerlingen vorgenommen. Im Fazit wird festgehalten, dass die Grundlagen für die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr in einer extrem kurzen Bearbeitungszeit erstellt wurden. Nach der aktuellen Beurteilung stimmen die Einschätzungen in hohem Maße mit den tatsächlichen Verhältnissen überein. Änderungen ergeben sich in der Regel nur dann, wenn Besonderheiten wie Zisternen, Gründächer oder wenig versiegelte Zugangsflächen vorhanden sind.
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Journal
Die Gemeinde
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Nr. 22
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S. 890-894