Rechtsfragen zur Einführung getrennter Abwassergebühren.

Schöneweiß, Dirk
Gemeindetag Baden-Württemberg
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Date

2010

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Gemeindetag Baden-Württemberg

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DE

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Stuttgart

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ZLB: 4-Zs 1723
BBR: Z 333

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RE

Abstract

Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 11.3.2010 müssen die baden-württembergischen Gemeinden statt der bisher üblichen einheitlichen Abwassergebühr zukünftig eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr mit unterschiedlichen Gebührenmaßstäben erheben. Begründet wurde das Urteil damit, dass der der Gebührenerhebung bisher zugrunde gelegte Frischwasserverbrauch keinen Rückschluss darauf erlaubt, wie viel Niederschlagswasser von dem betreffenden Grundstück der öffentlichen Abwasseranlage zugeführt wird. Der Frischwasserverbrauch ist bei Wohnbebauung personenabhängig und bei Gewerbegrundstücken produktionsabhängig, die Menge des Niederschlagswassers ist jedoch von der Größe und der Oberflächengestaltung des jeweiligen Grundstücks abhängig. Der Wandel der Lebensverhältnisse hat bewirkt, dass im Regelfall auf den Grundstücken eines Satzungsgebiets das Verhältnis zwischen der abzuleitenden Niederschlagswassermenge und der nach dem Frischwasserverbrauch berechneten Schmutzwassermenge nicht mehr weitgehend vergleichbar ist. Die Anzahl der Bewohner auf den Grundstücken, die maßgeblich die Menge des zugeführten Frischwassers beeinflusst, ist aufgrund der heutigen Lebensverhältnisse so unterschiedlich, dass ein vorherrschender, mindestens 90 Prozent der Fälle umfassender Regeltyp mit annähernd gleicher Relation zwischen Frischwasserverbrauch und Niederschlagswassermenge nicht mehr erkennbar ist. In dem Beitrag werden die Folgen der Neuordnung mit folgenden Schwerpunkten beschrieben: 1. Wahl des richtigen Ermittlungsmodells; 2. Satzungsrechtliche Grundlagen; a) Gebührenmaßstab; b) Teilversiegelungen mit unterschiedlichen Versiegelungsgraden; c) Vorliegen eines Anschlusses; d) Regenwassernutzungsanlagen; e) Veranlagung kleinflächiger Grundstücke nach dem Frischwassermaßstab; f) Keine weitergehende Differenzierung der Gebührensätze für Anschlüsse mit Trennsystem oder Mischsystem; g) Grundlagen der Flächenermittelung; 4. Veranlagung.

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Die Gemeinde

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Nr. 11

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S. 437-444

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