Die Straßenbeleuchtung wird Eigentum der Kommunen.
Gemeindetag Baden-Württemberg
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Bandtitel
Herausgeber
Gemeindetag Baden-Württemberg
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Stuttgart
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Standort
ZLB: 4-Zs 1723
BBR: Z 333
BBR: Z 333
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
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Zusammenfassung
In den nächsten Jahren werden 257 Straßenbeleuchtungsverträge, die in den 1990er Jahren zwischen der Badenwerk AG und ihren damaligen Konzessionsvertragsgemeinden geschlossen wurden, sukzessive enden, davon 100 Verträge bereits zum 31.12.2010. Die kommunale Straßenbeleuchtung im ehemaligen Versorgungsgebiet der Badenwerk AG befindet sich heute überwiegend im Eigentum der EnBW Regional AG sowie darüber hinaus im Eigentum des E-Werks Mittelbaden und der Energiedienst AG. Die Straßenbeleuchtungsanlagen werden dann, entsprechend der auf einem Mustervertrag der Badenwerk AG beruhenden einheitlichen Regelung, ohne Bezahlung eines Kaufpreises in das Eigentum der Städte und Gemeinden übergehen. Die für den Übergang der Straßenbeleuchtung in das Eigentum der Gemeinden maßgebliche Regelung zur Endschaftsbestimmung in Paragraph 4 des Straßenbeleuchtungsvertrags mit der Badenwerk AG ist zum einen sehr kurz gehalten und nimmt zum anderen das Straßenbeleuchtungs-Freileitungsnetz vom Eigentumsübergang aus, soweit nicht insgesamt eine Übernahme des (Strom-)Ortsnetzes im Wege eines Wechsels des Konzessionsnehmers durch die Gemeinde oder einen Dritten stattfindet. Daraus ergeben sich bei näherer Betrachtung im Detail verschiedene Fragestellungen in Bezug auf deren praktische Anwendung bei der Abgrenzung der Straßenbeleuchtungsanlagen vom übrigen Stromversorgungsnetz in eigentumsrechtlicher wie auch technischer Hinsicht sowie in besonderer Weise bei der Abgrenzung des zunächst vom Eigentumsübergang ausgenommenen Straßenbeleuchtungs-Freileitungsnetzes gegenüber den ins Eigentum der Gemeinden übergehenden Straßenbeleuchtungsanlagen. Des Weiteren ist vertraglich nicht geregelt worden, in welchem Umfang Unterlagen durch die EnBW AG als Nachfolgerin der Badenwerk AG im Rahmen des Eigentumsübergangs den Gemeinden zur Verfügung gestellt werden müssen. Der Gemeindetag Baden-Württemberg und die EnBW Regional AG haben die offenen Fragen in intensiven Beratungen geklärt. In dem Beitrag werden die Ergebnisse zu den Schwerpunkten Netzübernahme, Leuchtenverzeichnis, Technische Sicherheit der Anlagen, Abgrenzung zwischen Anlagen und Netz sowie Unterhaltung und Nutzung des Netzes dargestellt.
Beschreibung
Schlagwörter
Zeitschrift
Die Gemeinde
Ausgabe
Nr. 10
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Seiten
S. 407-410