Lärmaktionsplan - Chance für Hautpverkehrsstraßen.

Frinken, Matthias/Richard, Jochen/Wendland, Hans-Heinrich
Luchterhand
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2010

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Luchterhand

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DE

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Neuwied

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0038-9048

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ZLB: 4-Zs 345
BBR: Z 212

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Abstract

Die Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union (EU) in nationales Recht verlangt von Ballungsräumen die Aufstellung weitgehend flächendeckender Lärmminderungsplanungen. In dem Beitrag werden die Maßnahmen der Stadt Hamburg beschrieben. Nachdem im Jahr 2007 Lärmkarten für das gesamte Stadtgebiet aufgestellt wurden, arbeitet die Behörde für Stadt und Umwelt (BSU) an der Aufstellung des Lärmaktionsplans. In einem ersten Schritt hat die BSU einen Leitfaden erstellen lassen, der das Aufstellungsverfahren beschreibt und die besonders lärmbelasteten Bereiche Hamburgs wie auch die ruhigen Gebiete identifiziert. Besonders hoch belastet sind neben Hauptschienenwegen Wohngebiete an den Hauptverkehrsstraßen. Das sind insbesondere die radial von der Stadtgrenze auf die Kernstadt zulaufenden Magistralen sowie die Ringe 2 und 3. Der Leitfaden empfiehlt eine zweigeteilte Strategie: zum einen die Aufstellung eines auf die Gesamtstadt bezogenen strategischen Lärmaktionsplans und zum anderen die Aufstellung von Teilplänen auf Bezirksebene zur Regelung und Lösung von lokalen Lärmproblemen. Für die bezirklichen Teilpläne hat die BSU in einem Sondergutachten exemplarisch untersuchen lassen, welche Chancen an stark belasteten Hauptverkehrsstraßen bestehen, eine wirkungsvolle Minderung des Straßenverkehrslärms zu erreichen. Für die Untersuchung wurden Fallbeispiele ausgewählt, die verkehrlich extrem hoch belastet sind, aber unterschiedliche städtebauliche Rahmenbedingungen bieten. Zur Lärmminderung werden verkehrsplanerische und städtebauliche Maßnahmen vorgeschlagen und als Empfehlung für ein weiteres Vorgehen wird darauf hingewiesen, dass eine effektive Lärmminderung nur dann erreicht werden kann, wenn die öffentliche Hand, private Eigentümer sowie Bewohner und Nutzer zusammenwirken. Die Fallbeispiele sind deshalb auch geeignet, das notwendige Zusammenspiel zwischen unterschiedlichen Akteuren im Rahmen eines integrierten Planungsansatzes darzustellen.

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Der Städtetag

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Nr. 1

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S. 28-31

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