Neues Recht - neues Glück? Novelle der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure.
Winkler & Stenzel
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Date
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Publisher
Winkler & Stenzel
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DE
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Burgwedel
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1437-417X
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ZLB: 4-Zs 643
BBR: Z 239b
TIB: ZB 542
BBR: Z 239b
TIB: ZB 542
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RE
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Abstract
Die 6. Novelle der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist am 18. August 2009 in Kraft getreten. Mit einer neuen transparenteren, einfacher und flexibler gestalteten HOAI sollten die Auftraggeber zu kostengünstigerem Bauen mit weniger Bürokratie motiviert werden. In dem Beitrag wird ausgeführt, dass bei der Neuordnung eine eher wenig transparente und unübersichtliche Verordnung herausgekommen ist, mit der das Arbeiten im kommunalen Bereich nicht leichter wird. Die HOAI 2009 weist eine völlig neue Struktur auf. Der verbindliche Teil gliedert sich in einen Teil, der allgemeine Regelungen enthält, die auf alle von der HOAI erfassten Leistungen anzuwenden sind, und objektspezifische Abschnitte, für die ergänzend die allgemeinen Vorschriften gelten. Diese Abschnitte enthalten in Teil 2 die Flächenplanung, in Teil 3 die Objektplanung und in Teil 4 die Fachplanung. Wesentliche Teile sind in insgesamt 14 Anlagen enthalten Aufgrund der neuen Struktur - Teilung in einen verbindlichen und unverbindlichen Teil - hat sich der Zwang zu eindeutigen, schriftlich fixierten Vereinbarungen erheblich verstärkt. Es ist zu erwarten, dass das Kostenberechnungsmodell sich als übliche Abrechnungsgrundlage durchsetzen wird. Insofern sind die Kriterien, die bei der Aufstellung der Kostenberechnung zu beachten sind, frühzeitig festzulegen. Dies beginnt mit einer gründlichen Bedarfsermittlung und setzt sich fort bei der genauen Definition der gewünschten Projekte im Architektenvertrag.
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Journal
Stadt und Gemeinde interaktiv
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Nr. 11
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S. 445-447