"Die Fonds sind nicht zu fassen" - die Anonymität des Private Equity. Engagement in Sanierungsgebieten.
Hammonia
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Hammonia
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DE
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Hamburg
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0939-625X
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ZLB: 4-Zs 613
BBR: Z 143
BBR: Z 143
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Abstract
Die vor Ort agierenden Unternehmen der Wohnungswirtschaft sind ein unverzichtbarer Partner der Stadtentwicklung. Mit dem Eigentum verbunden ist die Verpflichtung zur Unterhaltung und zur Bereitstellung von angemessenem und bezahlbarem Wohnraum. Doch das ist angesichts der neueren Entwicklung in der Wohnungswirtschaft nicht mehr selbstverständlich. Auf dem Wohnimmobilienmarkt sind die unterschiedlichsten Akteure tätig, die im Rahmen der Stadtentwicklung und Stadterneuerung häufig hinderlich sind. Eine besondere Rolle spielt hierbei das renditeorientierte Private Equity. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen häufig, dass die Immobilienfonds der anonymen Kapitalanleger nicht zu fassen sind. Zwar haben die Fonds örtliche Wohnungsverwalter, die Entscheidungen werden aber in Übersee getroffen. In dem Beitrag wird auf die wohnungswirtschaftliche Eigentümerstruktur im Zusammenhang mit den Städtebauförderungsprogrammen eingegangen und an zwei Fallbeispielen verdeutlicht. Zum einen wird das Beispiel Cuxhaven-Lehfeld beschrieben. Hier agiert die Siedlungsgesellschaft Cuxhaven AG bei der Sanierung einer Wohnsiedlung im Rahmen des Programms Soziale Stadt. In einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von Stadt/Sanierungsträger, dem Wohnungsunternehmen und einem Planungsbüro wurde ein integriertes Konzept zur Stadterneuerung erarbeitet, dessen Kosten durch Fördermittel, aber auch zu einem erheblichen Teil mit den privatwirtschaftlichen Mitteln der Siedlungsgesellschaft finanziert werden. Zum anderen wird das Beispiel des Sanierungsgebiets der Sozialen Stadt in Emden-Barenburg herangezogen, wo sich der Immobilienbesitz auf örtliche Unternehmen und Private-Equity-Gesellschaften verteilt. Auf Seiten der Emdener Wohnungsunternehmen konnten Fortschritte in der sozialräumlichen Entwicklung erzielt werden. Doch der größte Modernisierungsbedarf besteht bei den institutionellen Anlegern, mit denen zum Teil nicht einmal ein Gespräch geführt werden kann, weil der Verwalter als Erfüllungsgehilfe der Eigentümergesellschaft nichts entscheiden darf.
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Journal
Die Wohnungswirtschaft
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Nr. 11
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S. 18-19