Alternative Klärschlammbehandlung im unteren Fils- und Körschtal. Ergebnisse einer Fallstudie.

Gemeindetag Baden-Württemberg
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Gemeindetag Baden-Württemberg

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Stuttgart

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ZLB: 4-Zs 1723
BBR: Z 333

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Abstract

Seit Anfang der 1970er Jahre wurden in Baden-Württemberg in großem Umfang die Kläranlagen modernisiert und als mechanisch-biologische Anlagen ausgebaut. Der dabei anfallende Klärschlamm wurde in den größeren Anlagen überwiegend ausgefault und entwässert. Die so entstandenen Anlagen zur Schlammbehandlung stellen die Betreiber heute vor größere Sanierungs- beziehungsweise Erneuerungsaufgaben. Parallel dazu ist die umweltpolitische Entwicklung zu sehen, die von einem weiteren bodenbezogenen Klärschlammeinsatz in der Landwirtschaft sowie einer Deponierung von Klärschlämmen wegen der zu hohen Gehalte an Restorganika abrät. Deshalb wurde den Kläranlagenbetreibern die Optimierung der Klärschlammbehandlung mit dem Ziel der thermischen Verwertung nahe gelegt. Vor dem Hintergrund dieser beiden Entwicklungen wird seitens der Entsorgungspflichtigen derzeit verstärkt die Konzeption verfolgt, die thermische Verwertung der Klärschlämme gemeinsam kreisweit auszuschreiben. Die Klärschlammfaulung und -entwässerung erfolgt inder Regel weiterhin dezentral und der entwässerte Schlamm wird meist über die Straße zu zentralen Verbrennungseinrichtungen transportiert. In dem Beitrag wird eine Studie zur alternativen Klärschlammbehandlung vorgestellt, die unter Federführung der Stadt Wernau von sieben Städte und Gemeinden aus den Landkreisen Esslingen und Göppingen in Auftrag gegeben wurde. Grundgedanke des neuartigen Entsorgungskonzeptes ist es, die Klärschlammbehandlung so zu zentralisieren, dass eine umweltgerechte und wirtschaftliche Entsorgung auf Dauer gewährleist werden kann. Dazu soll eine zirka 25 Kilometer lange Klärschlammdruckleitung die einzelnen Kläranlagen mit einer zentralen Klärschlammbehandlungsanlage verbinden. Im Rahmen der Studie wurde die Grundidee in fünf Standort-Varianten untersucht und bewertet.

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Die Gemeinde

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Nr. 11

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S. 421-423

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