Bergrecht ist Umweltrecht. Auf den Bergen ist Freiheit ...
Alternative Kommunalpolitik
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Alternative Kommunalpolitik
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DE
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Bielefeld
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0941-9225
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ZLB: 4-Zs 3327
IRB: Z 1674
BBR: Z 555
IRB: Z 1674
BBR: Z 555
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RE
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Abstract
Das heutige Bergrecht wurde in Zeiten geprägt, in denen rasch Energieträger und Baumaterialien für Industrie, Wohnungsbau und nicht zuletzt die Kriegsführung benötigt wurden. Es hat zwar seine Wurzeln bereits im Mittelalter, aber wesentliche Grundlage des Bundesberggesetzes (BBergG) sind das Allgemeine Preußische Berggesetz ABG) von 1865 und die Ergänzungen aus der Zeit des Nationalsozialismus. Vor diesem Hintergrund wird in dem Beitrag skizziert, wie ein modernes Bergrecht aussehen könnte. Denn egal, ob es um Erkundungsbohrungen im Wattenmeer oder um eine Erdgastrasse in der Ostsee geht, ob Kies in Norddeutschland, Gestein in den Mittelgebirgen oder Lava in der Eifel abgebaut werden soll - das BBergG bildet zwar den Rechtsrahmen für alle Fragen der Aufsuchung, Enteignung, Abbau und Folgekosten - Umweltbelange kommen aber dabei zu kurz, obwohl fast immer das Kleinklima sowie der Wasserhaushalt in den betroffenen Abbaugebieten beeinträchtigt werden. Hinzu kommen Gebäudeschäden durch bergbaubedingte Setzungs-und Senkungserscheinungen, die selbst noch Jahrzehnte nach Beendigung der Bergbautätigkeit auftreten können und zu haftungsrechtlichen Fragen führen. Daher sollte eine Novellierung des Bergrechts am Schutz von Mensch, Umwelt und Klima ausgerichtet sein. Die planungsrechtlichen Schritte sollten analog zu den umweltrechtlichen Verfahren ausgestaltet sein.
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AKP. Fachzeitschrift für Alternative Kommunalpolitik
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Nr. 5
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S. 45-46