Umsetzung Konjunkturpaket II in Nordrhein-Westfalen.

Städtetag Nordrhein-Westfalen
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Städtetag Nordrhein-Westfalen

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Köln

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ZLB: 4-Zs 2851

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Abstract

Auf Bundes- und Landesebene wird gegenwärtig mit großem Zeitdruck an der Umsetzung des Konjunkturpakets II gearbeitet. In Nordrhein-Westfalen haben sich die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände im Rahmen einer Vereinbarung vom 30. Januar 2009 auf die wesentlichen Eckpunkte geeinigt. Inzwischen wurden erste Arbeitsentwürfe vorgelegt und ein erstes Abstimmungsgespräch dazu hat auf Arbeitsebene im Februar 2009 stattgefunden. Der Schwerpunkt der bisherigen Gespräche und Auseinandersetzungen lag insbesondere auf der Definition des Investitionsbegriffs, dem Kriterium der Zusätzlichkeit und der Abgrenzung der Förderbereiche. In dem Beitrag werden die Diskussionspunkte im Einzelnen dargestellt. Zur Frage des Investitionsbegriffs wird ausgeführt, dass laut Bundeshaushaltsordnung (BHO) Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen Zustands (Werterhaltung) keine Investitionen sind, sondern nur solche, die eine wesentliche Verbesserung (Werterhöhung) bewirken. Somit wären auf dieser Basis Instandhaltungs-, Sanierungs- und Modernisierungsaufwendungen nur sehr eingeschränkt über das Konjunkturpaket II zu finanzieren. Zum Kriterium der Zusätzlichkeit wird ausgeführt, dass insbesondere bei kleineren oder finanzschwachen Kommunen eine Teilnahme am Konjunkturpaket II kaum möglich ist, da die Investitionsausgaben im Zeitraum 2009 - 2011 im Vergleich zum Referenzzeitraum 2006 - 2008 zusätzlich sein müssen. Zur Abgrenzung der Förderbereiche wird ausgeführt, dass derzeit erhebliche Unsicherheiten bestehen, wie die Unschärfen der gesetzlichen Vorgaben zu handhaben sind. Es ist deshalb verabredet worden, eine Handreichung zu erarbeiten. Die Vorgaben des Bundes sehen eine Aufteilung von 65 Prozent der Fördermittel für den Investitionsbereich Bildung und von 35 Prozent im Investitionsbereich Infrastruktur vor.

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Eildienst. Städtetag Nordrhein-Westfalen

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Nr. 3

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S. 45-51

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