Mehr Vergabewettbewerb um ÖPNV-Dienstleistungen. Chancen und Risiken förmlicher Vergabeverfahren rechtssicher bewältigen.

E. Schmidt
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E. Schmidt

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DE

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Berlin

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0340-4536

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ZLB: 4-Zs 399
BBR: Z 545

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RE

Abstract

Mit der europäischen Verordnung Nr. 1370 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße, die Ende 2009 in Kraft treten wird, wird festgelegt, wie die im öffentlichen Personenverkehr zuständigen Behörden tätig werden können, um die Erbringung von Verkehrsdiensten von allgemeinem Interesse zu gewährleisten. Wesentliches Merkmal des neuen Rechtsrahmens ist die wettbewerbliche Vergabe von so genannten öffentlichen Dienstleistungsaufträgen, wenn ein Aufgabenträger unter Berücksichtigung der diesbezüglichen Vorgaben die Verkehrsdienste nicht vergabefrei selbst erbringt. Für das Vergabeverfahren enthält die Verordnung nur grundsätzliche Anforderungen. Vorrangig ist das Kartellvergaberecht zu beachten, wenn dessen Anwendungsvoraussetzungen gegeben sind. In dem Beitrag wird empfohlen, sich frühzeitig mit der Abgrenzung der Verordnung Nr. 1370 zum förmlichen Vergaberecht und den dort bestehenden konkreten Verfahrensvorgaben zu befassen. Vor diesem Hintergrund werden unter den Stichworten: Mehr Vergabewettbewerb, Vorrang des Kartellvergaberechts, Ausnahmen: Dienstleistungskonzessionen und "echte" eigenwirtschaftliche Verkehre sowie Besonderheiten von Vergabeverfahren nach VOL/A Eckpunkte der neuen Verordnung behandelt.

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Verkehr und Technik

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Nr. 9

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S. 347-351

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