Planen mit genauen Zahlen. Lärmschutz.
Eppinger
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Date
2008
Journal Title
Journal ISSN
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Publisher
Eppinger
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DE
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Schwäbisch-Hall
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0723-8274
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ZLB: 4-Zs 3025
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Authors
Abstract
Die Europäische Union (EU) fordert in der Umgebungslärmrichtlinie Maßnahmen zum Lärmschutz, überlässt es aber ihren Mitgliedstaaten, ab welchen Schwellenwerten das Nachdenken über die Aktionsplanung beginnen muss. In Deutschland ist das bisher nicht bundeseinheitlich erfolgt. Daher hat das Umweltbundesamt (UBA) das Vorhaben "Ermittlung von bezüglich der Kosten-Nutzen-Verhältnisse optimierten Maßnahmenpaketen für einen verbesserten Schutz vor Straßen- und Schienenverkehrslärm (KoNUBA)" initiiert, dessen übergeordnetes Ziel es ist, Empfehlungen zu solchen Schwellenwertkonstellationen für Schienenwege und Straßen zu entwickeln, die auch unter Kostengesichtspunkten die notwendige politische Akzeptanz finden. In dem Beitrag werden die wesentlichen Punkte erläutert und zusammengefasst wird festgestellt, dass der Schienenverkehrslärm bei konsequenter Umsetzung der bereits heute verfügbaren Maßnahmen soweit zu verringern wäre, dass nur noch in wenigen Bereichen Lärmbelastungen von mehr als 65 Dezibel tags und 55 Dezibel nachts auftreten. Anders beim Straßenverkehr: Hier müssen alle Entscheidungsebenen effektiv zusammenwirken, um eine deutliche Verringerung der Zahl derjenigen Menschen zu bewirken, die von Schallpegeln von mehr als 65 Dezibel tags und 55 Dezibel nachts betroffen sind.
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Der Gemeinderat
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Nr. 7/8
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S. 30-31