Praxistipps für kommunale Grundstücksverkäufe.

Luchterhand
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Luchterhand

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Neuwied

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0038-9048

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ZLB: 4-Zs 345
BBR: Z 212

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RE

Abstract

Viele Kommunen sind verunsichert, wie sie mit laufenden Veräußerungsverfahren über kommunale Grundstücke umgehen sollen, nachdem das Oberlandesgericht Düsseldorf mit einem bahnbrechenden Beschluss im Juni 2007 die Vergabepflicht von Grundstücksverkäufen der öffentlichen Hand festgestellt hat und diese Rechtsprechung inzwischen vielfach bestätigt wurde. Zunächst gingen seitens der Kommunen mit den ergangenen Beschlüssen auch Befürchtungen einher, dass Altverträge, die vor längerer Zeit ohne europaweite Vergabeverfahren geschlossen wurden, angegriffen werden und nichtig sein könnten. Hier hat die Vergabekammer Köln mit Beschluss vom April 2008 Rechtssicherheit geschaffen. Danach können Altverträge nicht mehr angegriffen werden, da sie verwirkt sind. In dem Beitrag wird ausgeführt, dass trotz der Vergabepflicht das Vergaberecht nicht zum Investitionshindernis in den Kommunen führen muss. Denn es bestehen in zahlreichen Fallkonstellationen Ausnahmen von der Anwendungspflicht. Zur Verdeutlichung werden einige Fallbeispiele beschrieben. Außerdem wird ausgeführt, dass das Vergaberecht auch Chancen für die städtebauliche Entwicklung bieten kann, da sich in den Wettbewerben oft wirtschaftlichere Konzepte entwickeln, als sie die Kommunen bei Exklusivverhandlungen mit kleinen zumeist ortsnahen Investorenkreisen erreichen könnten.

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Der Städtetag

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Nr. 3

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S. 29-31

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