Baugesetzbuch bietet Chancen. Städtebaurechtliche Möglichkeiten der Kommunen für den Klimaschutz.
Winkler & Stenzel
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Winkler & Stenzel
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DE
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Burgwedel
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1437-417X
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ZLB: 4-Zs 643
BBR: Z 239b
TIB: ZB 542
BBR: Z 239b
TIB: ZB 542
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RE
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Abstract
Die städtebauliche Dimension des Klimaschutzes lässt sich auf folgende kommunale Verantwortungsbereiche beziehen: Klimaschonende und -schützende Stadtstrukturen, Anpassung an topographische Gegebenheiten, Vermeidung von Zersiedelung, Schonung des Naturkreislaufes und der Landschaft, Verkehrsverminderung, kompakte Stadt- und Siedlungsstrukturen und gebäudebezogene Maßnahmen. Das Baugesetzbuch (BauGB) stellt den Kommunen für die Aufgaben des Klimaschutzes vielfältige Gestaltungs- und Umsetzungsinstrumente bereit, die bereits in Paragraph 1 Abs. 5 Satz 2 positioniert sind. Hier wird formuliert, dass die Bauleitpläne dazu beitragen sollen "in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz" eine menschenwürdige Umwelt zu sichern. Auch bei städtebaulichen Verträgen können Städte und Gemeinden gesetzliche Möglichkeiten für den Klimaschutz vor Ort nutzen. Weitere Anwendungsbereiche bieten Regelungen zur Stadterneuerung, zum Stadtumbau sowie zu privaten Initiativen der Stadtentwicklung im Besonderen Städtebaurecht des BauGB. In dem Beitrag werden die Gestaltungsmöglichkeiten im Einzelnen erläutert. difu
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Stadt und Gemeinde interaktiv
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Nr. 5
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S. 155-156