Der Wald - und die Verkehrssicherungspflicht des Waldeigentümers. Natürlicher Lebensraum, Wirtschaftsfaktor und touristische Attraktion einerseits - Risiken, Rechte und Gefahren andererseits.
Gemeindetag Baden-Württemberg
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Date
2007
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Gemeindetag Baden-Württemberg
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DE
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Stuttgart
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ZLB: 4-Zs 1723
BBR: Z 333
BBR: Z 333
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RE
Authors
Abstract
Der Wald erfüllt schon lange nicht mehr nur die Funktion einer Fläche zur Bewirtschaftung oder alleinigen Nutzung durch den Eigentümer, wie zum Beispiel die der Holzwirtschaft inklusive Schlagraumvergabe, Jagdpacht, Ausweisung als Naturschutzflächen oder sonstige naturnahe unberührte Flächen. Er gewinnt unvermindert an Bedeutung sowohl für die individuell gestaltete Naherholung als auch für den gezielt geförderten Tourismus oder die sportliche Veranstaltung auf Wanderwegen, Rad- und Reitwegen, sowie der Ausweisung für spezielle Nutzungen wie Mountainbiking, Nordic Walking, Trimm-dich-Pfad oder Waldlehrpfade. Die unterschiedlichen Nutzungsarten sind mit den ihnen jeweils anhaftenden typischen Risiken verbunden, die in dem Beitrag thematisiert werden. Ausgehend von den unterschiedlichen Nutzungsarten wird die Verkehrssicherungspflicht und Haftung des Waldeigentümers oder Pächters veranschaulicht und es werden die Rechtsgrundlagen genannt. Abschließend werden einige Beispiele aus der Rechtsprechung beschrieben. difu
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Die Gemeinde
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Nr. 21
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S. 862-867