Dienstleistungsrichtlinie.

Städtetag Nordrhein-Westfalen
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Städtetag Nordrhein-Westfalen

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DE

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Köln

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ZLB: 4-Zs 2851

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RE

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Abstract

Die im Jahr 2006 beschlossene Dienstleistungsrichtlinie (DLR) der Europäischen Union muss bis Ende 2009 in nationales Recht umgesetzt werden. Sie sieht unter anderem vor, dass die EU-Mitgliedstaaten für ausländische Dienstleistungserbringer 'einheitliche Ansprechpartner (EA)' einrichten, über die sie alle mit der Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit verbundenen Verfahren abwickeln können. Die DLR erfordert außerdem, dass Verfahren und Formalitäten über das Internet abgewickelt werden können. Weiterhin muss dem Dienstleitungserbringer eine feste Genehmigungsfrist genannt werden. Die Kompetenz zur Einrichtung der EA liegt in Deutschland bei den Ländern. Um in allen Bundesländern die Regelungen vergleichbar zu gestalten, erarbeitet eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zurzeit gemeinsame Eckpunkte. In einem ersten Eckpunkt wurde festgelegt, dass der EA auch für inländische Dienstleitungserbringer zuständig sein soll. Neben den Kommunen haben sich in Deutschland besonders die Kammern dafür eingesetzt, EA zu werden. In dem Beitrag wird aus Sicht des Städtetags Nordrhein-Westfalen dafür plädiert, die EA in den Kommunen anzusiedeln, da sie wichtige Funktionen übernehmen sollen, die sich auf kommunale Steuerungsfunktionen unter anderem in der Wirtschaftsförderung und der Stadtentwicklung auswirken. Außerdem erfüllen Städte und Gemeinden bereits heute die von der DLR geforderten Funktionen der EA, indem sie zum einen Anlaufstelle für Unternehmen innerhalb der Kommune sind und zum anderen im Rahmen der Gewerbeanmeldung Bündelungsfunktionen gegenüber anderen zuständigen Institutionen übernehmen. difu

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Eildienst. Städtetag Nordrhein-Westfalen

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Nr. 10

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S. 245-247

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