Wesentliche Inhalte von Wasserversorgungskonzessionsverträgen.
Gemeindetag Baden-Württemberg
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Gemeindetag Baden-Württemberg
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DE
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Stuttgart
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ZLB: 4-Zs 1723
BBR: Z 333
BBR: Z 333
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Abstract
Wenn auch idealtypischerweise die Wasserversorgung aus der Sicht der kommunalen Verbände insgesamt in kommunaler Hand bleiben soll, so darf entsprechend den Berichten des Bundeskartellamtes und der Monopolkommission nicht übersehen werden, dass die Privatisierung auch bei der Wasserversorgung schon weit fortgeschritten ist und immer weiter fortschreitet. Nicht selten geschieht dies prozesshaft, indem die ursprünglich als Brutto-Regiebetrieb geführte Wasserversorgung aus dem Kernhaushalt der Kommune herausgelöst und in einen wirtschaftlich und organisatorisch, aber nicht rechtlich selbständigen Eigenbetrieb der Kommunen überführt wird. Als nächster Schritt wird dieser Eigenbetrieb nicht selten in eine GmbH umgewandelt oder in ein rein kommunales Stadtwerk, das bereits mit der Gas- und/oder Stromversorgung betraut ist, eingebracht oder in eines mit einer privaten Drittbeteiligung. Alle diese Modelle haben gemein, dass je nach Ausgestaltung sich der kommunale Einfluss auf die Aufgabenwahrnehmung zu vermindern droht. Dies gilt in besonderer Weise, wenn eine Aufgabenübertragung im Wege eines Konzessionsvertrages erfolgen soll. Um die Risiken zu beschränken, sollten weitgehende Kontrollrechte vereinbart werden. In dem Betrag werden Empfehlungen dazu abgegeben, welche Kernbestandteile beim Abschluss von Konzessionsverträgen für die Wasserversorgung zu beachten sind. difu
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Die Gemeinde
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Nr. 16
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S. 647-650