Kein Pfand für Kraftpakete. Die neue EU-Batterie-Richtlinie.
Deutscher Fachverl.
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Date
2007
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Publisher
Deutscher Fachverl.
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DE
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Frankfurt/Main
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0933-3754
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ZLB: 4-Zs 5887
BBR: Z 551
BBR: Z 551
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Authors
Abstract
In knapp zwei Jahren tritt die neue EU-Batterieverordnung in Kraft. Sie soll Umgang und Verwertung von Batterien europaweit vereinheitlichen. Dabei stellt sich die Frage, auf welche Veränderungen sich Hersteller, Handel und Entsorger einstellen müssen, die in dem Beitrag aufgegriffen wird. Die in Deutschland seit 1998 gültige Batterieverordnung muss in einigen Punkten angepasst werden. Die wichtigste Änderung für die Hersteller von Batterien und Akkus ist sicherlich die Registrierungspflicht. Gleichzeitig legt die Verordnung auch explizit fest. Dass die Hersteller beziehungsweise das von ihnen gegründete Rücknahmesystem die Öffentlichkeit über die Sammlung und Verwertung gebrauchter Batterien informieren müssen. Für das Jahr 2006 wurde ermittelt, dass 49 Prozent der zurückgegebenen Batterien und Akkus in die grünen Sammelboxen beim Handel geworfen wurden, insgesamt aber nur 38 Prozent aller Zellen den Weg in die Batteriesammlung fanden. Daher ist es nötig, die Sammelquote zu verbessern. Klarheit schafft dieneue Verordnung auch hinsichtlich der Kosten. Die Hersteller müssen sowohl die Kosten der Informationskampagnen als auch des Rücknahmesystems selbst tragen. difu
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Entsorga-Magazin
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Nr. 6
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S. 30-33