Politik fordern, Gesetze richtig einsetzen. Eingrenzung von Mobilfunkanlagen.

Das Rathaus Verlagsges.
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Essen

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0174-4984

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ZLB: 4-Zs 1002
BBR: Z 515

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Abstract

Standorte von Mobilfunkanlagen stehen seit mehreren Jahren in einer kontroversen öffentlichen Diskussion. Die geschätzte Zahl der Mobilfunkanlagen in Deutschland liegt heute bei 50.000 Einrichtungen (Basisstationen). Für das Jahr 2015 wird erwartet, dass sich die Zahl verdoppelt und damit auf 820 Einwohner eine Mobilfunkanlage kommt. Da der Betrieb von Basisstationen mit Strahlenbelastungen verbunden ist, kommt der differenzierten Betrachtung von Standorten für Mobilfunkanlagen entscheidende Bedeutung zu. Dies gilt vor allem für Basisstationen im Umfeld von Einrichtungen mit besonderem Schutzbedarf wie Kindergärten, Schulen, Sport-, Gesundheits- und Alteneinrichtungen. Die verschiedenen Bauordnungen der Bundesländern unterscheiden zwischen genehmigungsbedürftigen und genehmigungsfreien (verfahrensfreien) Bauvorhaben. Der Beitrag zeigt Wege, wie mit Hilfe eines novellierten Baurechts im Umfeld empfindlicher Nutzungen Mobilfunkanlagen eingegrenzt werden können. Es wird aber auch dokumentiert, dass die bereitsvorhandenen rechtlichen Möglichkeiten der Eingrenzung nicht ausgeschöpft werden. difu

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Das Rathaus

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Nr. 5

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S. 148-153

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