Der Rechtsrahmen läßt großen kommunalen Gestaltungsspielraum. Lärmschutz auf kommunaler Ebene.
Alternative Kommunalpolitik
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Date
2006
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Publisher
Alternative Kommunalpolitik
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DE
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Bielefeld
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0941-9225
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ZLB: 4-Zs 3327
IRB: Z 1674
BBR: Z 555
IRB: Z 1674
BBR: Z 555
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Authors
Abstract
Die Bundesregierung hat in den letzten Jahren eine Reihe von rechtlichen Instrumenten erarbeitet und verabschiedet, um den kommunalen Lärmschutz zu fördern. In dem Beitrag werden die rechtlichen Rahmenbedingungen vorgestellt und erläutert. Derzeit ist die Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union das zentrale Thema. In einem neuen 6. Teil des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) werden die grundlegenden Anforderungen der Richtlinie zur Aufstellung von Lärmkarten und Lärmaktionsplänen geregelt. In § 47e sind die Zuständigkeiten definiert. Danach sind generell die Gemeinden oder die nach jeweiligem Landesrecht zuständigen Behörden verantwortlich. Die Debatte über die Lärmschutz-Gesetzgebung verlief sehr kontrovers. Wesentlicher Grund war die Finanzierungsfrage. Hierzu wird in dem Beitrag der Standpunkt vertreten, dass der Lärmschutz, unabhängig von den vom Bund zur Verfügung gestellten Instrumenten, eine der herausragenden Aufgaben der kommunalen Stadtentwicklungs- und Umweltpolitik unddamit eine Frage der Prioritätensetzung bei Investitionsentscheidungen ist. Die Umgebungslärmrichtlinie bietet die Chance, Lärmschutz nicht nur als Anliegen der Betroffenen zu begreifen, sondern auch unter Kosten-Nutzen-Aspekten nachhaltige Stadtentwicklungsplanung zu betreiben. difu
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AKP. Fachzeitschrift für Alternative Kommunalpolitik
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Nr. 5
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S. 41-44