Umweltverträglichkeitsprüfung für Regionalpläne?

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Hannover

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BBR: C 22 258
ZLB: 93/3035

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Abstract

Die EG hat neue Initiativen zur Einrichtung einer Plan- und Programm-UVP (Entwurf einer "Richtlinie über die UVP bei Politiken, Plänen und Progammen"), die sich in methodischer Hinsicht an den Ansprüchen der Projekt-UVP orientieren muß, ergriffen. Die Probleme und Nachteile einer UVP als Verwaltungsverfahren im Rahmen der Erstellung von Regionalplänen sind gravierend. Ein Regionalplan ist ein Steuerungsinstrument für überörtlich bedeutsame räumliche Veränderungen. Diese Zielsetzung ist schwer einer UVP zu unterziehen. Die Planelemente der Regionalpläne sind in ihrer räumlichen und inhaltlichen Aussageschärfe stark unterschiedlich. "Wenn die Umweltwirkungen, die ein Planelement bei seiner Realisierung mit sich bringt, auf der Ebene der Regionalplanung nicht hinreichend konkret beschreibbar und prognostizierbar sind, ist die Durchführung einer UVP nicht sinnvoll." Es kommen hinzu die inhaltliche Unvollständigkeit von Regionalplänen, die methodische Komplexität einer Regionalplan-UVP und ein erheblicher Zeitund Kostenaufwand. Trotz dieser Bedenken könnten z.B. in Verdichtungsräumen im Vorfeld der Bauleitplanung Standortausweisungen für Wohnen und Gewerbe (in Verbindung mit einem umweltverträglichen Verkehrssystem) für eine Plan-UVP in Frage kommen. Ferner könnte auch daran gedacht werden, eine Plan-UVP nicht für eine gesamte Region zu machen, sondern nur für ein besonders umweltbelastetes Gebiet. - We.

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84 S.

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ARL-Arbeitsmaterial; 188