Grundwasserschutz verflüssigt. Neue EU-Regeln für den Grundwasserschutz notwendig.

Deutscher Fachverl.
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Frankfurt/Main

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0933-3754

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ZLB: 4-Zs 5887
BBR: Z 551

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Abstract

Mehr als die Hälfte des europaweit verbrauchten Trinkwassers stammt aus dem Grundwasser. Daher sind neue Regeln für den Grundwasserschutz notwendig. Seit Inkrafttreten der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) im Jahr 2000 sind die Mitgliedstaaten der EU dazu verpflichtet, das Grundwasser ganz allgemein zu schützen, seine Qualität gegebenenfalls zu verbessern, geschädigte Grundwasserkörper notfalls zu sanieren sowie ein Gleichgewicht zwischen Wasserentnahme und -neubildung herzustellen. Doch auf weitere Details wie über europaweit verbindliche Grenzwerte, Schadstofflisten oder Maßnahmen konnte man sich im Rahmen der WRRL noch nicht verständigen. Dies soll nun mit einer ergänzenden Grundwasserrichtline nachgeholt werden. Die EU-Gesetzgebung geht nach Erwägung von rund 100 Änderungsanträgen und Verabschiedung des "Gemeinsamen Standpunktes" des Rates der Europäischen Union in die entscheidende Phase. In dem Beitrag wird ausgeführt, dass die entscheidenden Regelungen zur Schadensverhütung jedoch eher Anlass zur Sorge geben. So hält beispielsweise die deutsche Wasserwirtschaft den Ratsvorschlag für unzureichend und beklagt Formulierungen, die zahlreiche Ausnahmen ermöglichen. Auch das Bundesumweltministerium ist der Auffassung, dass die Vorlage den Anforderungen an einen nachhaltigen Grundwasserschutz nicht gerecht wird. difu

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Entsorga-Magazin

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Nr. 5

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S. 38-39

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