Keine Einsparungen zu Lasten des Waldes. Zur aktuellen forstpolitischen Debatte in NRW.

Winkler & Stenzel
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Winkler & Stenzel

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DE

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Burgwedel

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1437-417X

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ZLB: 4-Zs 643
BBR: Z 239b
TIB: ZB 542

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Abstract

Die Wälder in Nordrhein-Westfalen haben eine unverzichtbare Bedeutung für den Naturhaushalt und erfüllen wichtige Schutz- und Erholungsfunktionen. Gleichzeitig sind sie Arbeits- und Einkommensquelle für die Waldbesitzer. Die 915.800 Hektar Waldflächen sind auf viele Eigentümer verteilt, wobei der hohe Privatwaldanteil von rund 65 Prozent der Fläche eine Ausnahmestellung in der Bundesrepublik einnimmt. Seit 1969 ist das Recht für jedermann, den Wald zu Erholungszwecken zu betreten, gesetzlich im Landesforstgesetz von Nordrhein-Westfalen verankert. Waldbesitzer müssen ihre Wälder für Erholungssuchende öffnen, im Gegenzug dazu erhalten sie eine kostenlose Beratung und Betreuung. Die neue Landesregierung plant eine Änderung des Landesforstgesetzes unter anderem mit dem Ziel, die bisher gesetzlich garantierten kostenlosen Beratungsleistungen der Forstbeamten den privaten und kommunalen Waldbesitzern in Rechnung zu stellen. Die Belastungen der Waldeigentümer durch die Sicherung der Schutz- und Erholungsfunktionen würden dadurch deutlich steigen. Daher lehnen der Gemeindewaldbesitzerverband und der Waldbauernverband die Einführung von Entgelten aus grundsätzlichen Erwägungen ab. Neben der Beschreibung der von der geplanten Gesetzesänderung ausgelösten forstpolitischen Diskussion wird in dem Beitrag auch auf das Betretungsrecht von Wäldern in anderen europäischen Ländern eingegangen. difu

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Stadt und Gemeinde interaktiv

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Nr. 4

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S. 131-133

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