Rahmenbedingungen für die soziale Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen. Programmvolumen, Eigentumsförderung, Mietwohnungsbauförderung und Investive Bestandsförderung.

Städtetag Nordrhein-Westfalen
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2006

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Städtetag Nordrhein-Westfalen

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DE

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Köln

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ZLB: 4-Zs 2851

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Mit dem am 26. Januar veröffentlichten Wohnraumförderungsprogramm 2006 und der am selben Tag in Kraft getretenen Änderung der Wohnraumförderungsbestimmungen sowie der Richtlinien zur Förderung von investiven Maßnahmen im Bestand wurden die Rahmenbedingungen für die soziale Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen festgelegt. In dem Beitrag werden die Fördermaßnahmen im Einzelnen aus Sicht der Städte erläutert und es wird auf die Mittelverteilung eingegangen: Für die Neuschaffung von Mietwohnraum stehen 250 Millionen Euro, für den Neubau und Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum 560 Millionen Euro, für den Neubau von Wohnungen für Menschen mit Behinderungen und von Pflegewohnplätzen im Wohnquartier 30 Millionen Euro und für die Aufwertung und Umstrukturierung des Wohnungsbestands 100 Millionen Euro zur Verfügung. difu

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Eildienst. Städtetag Nordrhein-Westfalen

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Nr. 3

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S. 80-82

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