Grenzen der Zustandsverantwortlichkeit im Polizeirecht.

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Luwigsburg

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ZLB: 4-2006/455

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DI
RE

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Abstract

Im Polizeigesetz der Bundesrepublik ist keine Begrenzung für die Zustandsverantwortlichkeit enthalten. Insofern haftet der Zustandsverantwortliche aufgrund des Fehlens entsprechender Paragrafen sowohl in der Höhe als auch in der Reichweite und in zeitlicher Sicht unbeschränkt. Die Rechtsprechung und Literatur bietet Lösungsansätze, um diese Ewigkeitshaftung einzugrenzen. Die Diskussion über die einzelnen Begrenzungsmöglichkeiten ist heute noch aktuell, weil die Rechtsprobleme weiterhin ungeklärt sind. Insbesondere das Spannungsverhältnis zwischen dem Gemeinwohl und dem Individualinteresse des Betroffenen spielt bei den verschiedenen Lösungsvorschlägen eine große Rolle. Ziel ist, die einzelnen Lösungsansätze zur Begrenzung der Zustandsverantwortlichkeit darzustellen und rechtlich zu bewerten, auch hinsichtlich ihrer Praktikabilität. Das Gebiet der Altlasten steht dabei im Vordergrund. Schwerpunkte sind daher die Legalisierungswirkung behördlicher Genehmigungen und die Verjährung. Weiterhin werden auch die Probleme der Störermehrheit, der Opferposition des Zustandsstörers und der Zumutbarkeit diskutiert. sg/difu

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XIX, 60 S.

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