EU-Beihilfenkontrollpolitik. Eine Politikfeldanalyse der EU-Beihilfenkontrolle mit Fokus auf die Entscheidungspraxis für Regional- und Investitionsbeihilfen in Ostdeutschland.

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Hamburg

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ZLB: 2004/2680

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DI
RE

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Die EU-Beihilfenkontrolle wurde ins Leben gerufen, um gefährliche Beihilfenwettläufe der Mitgliedstaaten zu vermeiden. Inzwischen hat die Beihilfenkontrolle eine Eigendynamik entwickelt. Großen Anteil daran haben die Kommission und die Gemeinschaftsgerichte. Die Kommission betrachtet staatliche Beihilfen grundsätzlich negativ und ist zunehmend erfolgreich, das Niveau staatlicher Beihilfen zu senken. Deutschland, auf dessen Betreiben die Beihilfenkontrolle in die Gemeinschaftsverträge aufgenommen wurde, verzeichnet aufgrund seiner Wiedervereinigung die meisten Beihilfenfälle und die intensivsten Beihilfenkonflikte. Zwei Faktoren stehen im Vordergrund: den einen stellen die anwachsenden europäischen und globalen gegenseitigen Abhängigkeiten dar. Der andere Grund liegt in den interinstitutionellen Spannungen im Vorfeld der Kernfrage des Integrationsprozesses: Wird die EU in Zukunft intergouvernemental oder supranational regiert? Unter diesen Aspekten analysiert die Arbeit zunächst die materiellrechtliche Entwicklung der Beihilfenkontrolle und zieht aus der zunehmenden Verflechtung mit anderen Politikfeldern theoretische Rückschlüsse auf den Tortgang des Integrationsprozesses. sg/difu

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XIII, 342 S.

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Politica; 57