Der Ausschuss der Regionen - Interessenvertretung der Regionen Europas. Eine Darstellung unter besonderer Berücksichtigung der deutschen Bundesländer.

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München

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ZLB: 2004/2124

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DI

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Abstract

Der Ausschuss der Regionen (AdR) stellt seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Maastricht das einzige vertraglich verankerte Gremium zur Vertretung regionaler und lokaler Interessen im Institutionengefüge der Europäischen Union dar. Seine schwache Kompetenzausstattung ermöglicht ihm jedoch nur eine untergeordnete Rolle im europäischen Gesetzgebungsprozess. Aus diesem Grund wird der AdR von den Regionen mit Gesetzgebungsbefugnissen, nicht zuletzt den deutschen Bundesländern, die sich stark für die Einrichtung des AdR einsetzten, kritisch betrachtet. Die Arbeit beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit der gegenwärtigen Rolle des AdR als Instrument für die Vertretung von Länderinteressen sowie den verschiedenen Möglichkeiten für eine Reform. Nach einer Einführung in den Themenkomplex "Regionen und regionale Interessenvertretung" befasst sie sich mit der Entwicklung, der Struktur, den Aufgaben und der Arbeitsweise des AdR. Im Anschluss werden die Erwartungen der deutschen Bundesländer an den AdR und die Bedeutung des AdR untersucht sowie seine wesentlichen institutionellen Defizite herausgearbeitet. Vor dem Hintergrund der Beratungen des Europäischen Konvents werden abschließend verschiedene Modelle zur Reform des AdR hinsichtlich ihrer Notwendigkeit und ihrer Umsetzbarkeit aufgezeigt und bewertet. difu

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116 S.

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Tuduv-Studien. Reihe Politikwissenschaften; 76