Hate Crime: Gesetze zur effektiven Bekämpfung von Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit in Deutschland?

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Frankfurt/Main

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ZLB: 2004/1499

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DI
RE

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Die Arbeit stellt sich im Ausgangspunkt die Frage, ob und inwieweit ein Transfer der US-amerikanischen Gesetzesmodelle der "Hate Crimes" in das deutsche Strafrecht zu empfehlen ist, um das für Deutschland so dringende Probleme des Rechtsextremismus zu bekämpfen. Dem Gedanken, nicht nur den Einzelnen, sondern ganze Bevölkerungsteile mit Hilfe des Strafrechts zu schützen, geht die Arbeit nach, indem sie auf die Gründe und die Initiatoren der "Hate-Crime-Gesetzgebung" wie auf die einzelnen bundesstaatlichen und einzelstaatlichen Gesetze der USA eingeht, die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden darstellt und verfassungsrechtlicher Probleme diskutiert. Ein weiterer Abschnitt widmet sich dem auf 1941 zurückgehenden § 211 StGB und den sich an ihn anlehnende Gesetzesentwürfe aus Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg. Das in dieser Arbeit vorgeschlagene Tatbestandsmodell zeigt anschaulich, dass es vorrangig keiner neuen Gesetze zur Bekämpfung rechtsextremer und fremdenfeindlicher Gewalt in Deutschland bedarf. Vordringlich müssen nationalsozialistische Rest(tat)bestände in den Gesetzen und Kommentaren gefunden und reformiert werden. goj/difu

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87 S., Anh.

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