Die Verlängerung der Arbeitszeit gemäß § 9 TzBfG.

Duncker & Humblot
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Duncker & Humblot

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DE

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Berlin

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ZLB: 2003/3206

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DI
RE

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Abstract

Der Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit gemäß § 9 TzBfG steht bislang im Schatten des Teilzeitanspruchs. Trägt der Arbeitgeber beim Teilzeitanspruch aber meist nur das Prozessrisiko, drohen ihm bei § 9 TzBfG Konkurrenten- und Schadenersatzklagen der übergangenen Bewerber, die den Mehrverdienst durch längere Arbeitszeit als Schaden beziffern können. Obwohl § 9 TzBfG durch eine EG-Richtlinie inspiriert ist, stellt sich die deutsche Umsetzung als mittelbare positive Geschlechterdiskriminierung dar. Verfassungsrechtlich ist er ein sehr weitgehender Eingriff in die Vertragsfreiheit des Arbeitgebers und stellt zugleich eine Marktzutrittsschranke für Arbeitssuchende dar. Der Gesetzgeber hat mit der Übertragung des aus dem öffentlichen Dienstrecht stammenden Merkmals der "gleichen Eignung" mit wesentlichen Grundelementen des bisherigen Arbeitsrechts gebrochen. Der Autor ordnet dieses Merkmal sowie die Merkmale des "entsprechenden Arbeitsplatzes" und der "dringenden Gründe" in ein zivilrechtliches System ein. Abschließend entwirft er ein Arbeitszeitmodell, dass jenseits des § 9 TzBfG den beiderseitigen Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern besser gerecht wird. difu

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245 S.

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Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht; 216