Geltung deutschen Rechts bei Baumaßnahmen der Stationierungsstreitkräfte in Deutschland.
Boorberg
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Boorberg
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DE
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München
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0522-5337
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IRB: Z 935
ZLB: 4-Zs 987
ZLB: 4-Zs 987
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Abstract
Deutschland beherbergt im Rahmen der NATO eine große Anzahl ausländischer Truppen, die auf den ihnen überlassenen Liegenschaften bauliche Maßnahmen der verschiedensten Art durchführen. Der Beitrag untersucht, ob und inwieweit hierfür deutsches Recht anwendbar ist. Es wird aufgezeigt, dass das NATO-Truppenstatut und dessen Zusatzabkommen die grundsätzliche Geltung deutschen Rechts anordnen, dass es aber für Vorhaben, die der Landesverteidigung dienen, eine Reihe von Sondervorschriften gibt. Deren Anwendungsbereich und Voraussetzungen werden im einzelnen erörtert. difu
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Bayerische Verwaltungsblätter
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Nr. 4
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S. 101-106