Stand und Perspektiven grenzüberschreitender Raumordnung.

Boorberg
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Boorberg

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München

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0522-5337

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IRB: Z 935
ZLB: 4-Zs 987

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Abstract

Die Raumordnung gewinnt im zusammenwachsenden Europa zunehmend auch transnationale Bedeutung. Wegen der auf Bund und Länder aufgeteilten Zuständigkeiten ergibt sich für die grenzüberschreitende Raumplanung ein erhöhter Abstimmungsbedarf, dem bisher nur unzureichend durch unverbindliche Behördenabsprachen oder Empfehlungen bilateraler Kommissionen Rechnung getragen worden ist. Nachfolgend werden die einschlägigen Rechtsnormen des Bundes- und des bayerischen Landesrechts dargestellt und die sich aus ihnen ergebenden Möglichkeiten einer Staatsgrenzen übergreifenden Raumplanung aufgezeigt. difu

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Bayerische Verwaltungsblätter

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Nr. 2

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S. 40-45

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