Feststellender Verwaltungsakt und konkretisierende Verfügung. Verwaltungsakte zur präventiven Regelung, Konkretisierung und Durchsetzung gesetzlicher Rechte und Pflichten.

Kracht, Harald
Duncker & Humblot
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Datum

2002

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Herausgeber

Duncker & Humblot

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Berlin

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

ZLB: 2002/3296

Dokumenttyp

Dokumenttyp (zusätzl.)

DI

Autor:innen

Zusammenfassung

Der Autor beschreibt zunächst Rechtsfolgen und Funktionen von feststellenden, gestaltenden und befehlenden Verwaltungsakten. Er beantwortet die Frage, wann eine Behörde Feststellungsbescheide und befehlende Verwaltungsakte, die ein gesetzliches Ge- oder Verbot konkretisieren, erlassen darf, wenn deren Einsatz nicht ausdrücklich geregelt ist. Weder Art. 92 GG noch der Vorrang des Gesetzes stünden ihrem Erlass grundsätzlich entgegen, jedoch gelte der Vorbehalt des Gesetzes. Außerdem wird dargestellt, unter welchen Voraussetzungen sich eine Ermächtigung durch Auslegung ermitteln lässt. Aufgrund eines Feststellungsantrags könne die Verwaltung auch befugt sein, eine der Rechtsauffassung des Antragstellers widersprechende Feststellung zu treffen. Nicht aus § 43 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung), sondern §§ 22, 40 VwVfG ergebe sich, wann eine Behörde auf Antrag zum Erlass eines Feststellungsbescheids befugt und ggf. verpflichtet sei. difu

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Schlagwörter

Zeitschrift

Ausgabe

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

741 S.

Zitierform

Stichwörter

Serie/Report Nr.

Schriften zum Öffentlichen Recht; 898

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