Regionaler Raumordnungsplan Rheinhessen-Nahe.
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DE
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Mainz
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ZLB: 4-2005/1646
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Abstract
Die Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe hat den Regionalen Raumordnungsplan Rheinhessen-Nahe gemäß dem Landesplanungsgesetz neu aufgestellt. Er ist das Ergebnis eines mehrjährigen Planungs- und Abstimmungsprozesses innerhalb der Planungsgemeinschaft, mit den Landkreisen und Gemeinden in der Region sowie den Bundes - und Landesbehörden. Für die Region Rheinhessen-Nahe und ihre Teilräume wird eine nachhaltige und selbsttragende Entwicklung angestrebt. Ein Ziel ist es, ökonomische, soziale, geschlechtsspezifische und ökologische Ansprüche an den Raum in Einklang zu bringen. Es wird weiter angestrebt, die Region in vollem Umfang an der künftigen wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben zu lassen. Aus dem Grunde werden die Voraussetzungen für die Sicherung vorhandener und für die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze durch Stimulierung der endogenen Kräfte erfüllt werden, um die Wirtschaftskraft der Region zu stärken. Die Siedlungsentwicklung wird vorrangig in Städten und Gemeinden stattfinden, die aufgrund ihrer räumlichen, verkehrlichen und infrastrukturellen Voraussetzungen besonders geeignet sind. Eine verstärkte Bedeutung kommt der Sicherung des Freiraumes mit seinen ökologischen, sozialen und ökonomischen Funktionen im Sinne der Nachhaltigkeit zu. sg/difu
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71 S.