Barrierefreie Internetauftritte - Aspekte der Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes in elektronischen Medien.

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2005

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Potsdam

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ZLB: 4-2005/1281

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KO
SW

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Menschen mit Behinderungen, aber auch Nutzer, deren verwendete Hard- und Software zur Darstellung der angebotenen Inhalte seitens der Anbieter nicht unterstützt werden bleibt der Zugang zum Internet versagt. Im Wesentlichen geht es um zwei Arten von "Barrieren" bei der Nutzung von Informationstechnik: Zum einen um technische Barrieren bei der Darstellung und zum anderen um kognitive Barrieren bezüglich des Verstehens der dargestellten Inhalte. Die Schaffung barrierefreier Informationstechnik ist deshalb ein wichtiges Kriterium bei der Ausgestaltung öffentlicher Internetauftritte und -angebote. Hierzu gibt es eine Reihe rechtlicher Regelungen, deren Umsetzung in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich geregelt ist. Auch wenn die Kommunen in manchen Bundesländern - so auch in Brandenburg - von den gesetzlichen Regelungen ausgenommen sind, ist eine Realisierung barrierefreier Internetauftritte von Kommunen wünschenswert. Ziel des dokumentierten Wokshops war es, umfassende Informationen zum Thema "Barrierefreiheit"zu vermitteln sowie Hinweise und Lösungsmöglichkeiten für die Realisierung barrierefreier Internetauftritte zu geben. difu

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49 S.

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KWI-Arbeitshefte; 7

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