Raumordnungskonzept des Kantons Zug (ROK). Beschlossen vom Regierungsrat des Kantons Zug am 11. September 2001.

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CH

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Zug

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ZLB: 4-2004/732

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Das Raumordnungskonzept des Kantons Zug (ROK) vom 11. 09.01 umfasst nach der Einleitung Beschlüsse, Grundlagen der Regierungsrätlichen Gesamtpolitik, die zukünftigen gesellschaftlichen Entwicklungen sowie die Gesetze, Planungen und weitere Grundlagen und Studien. Der Kanton steht - wie die benachbarten Kantone der Schweiz auch - in einer Zeit des Umbruchs. Neue Entwicklungen in der Wirtschaft (Globalisierung) und auch neue Bedürfnisse der Bürger an ihren Raum fordern neue Raumplanung. Diese hat die Aufgabe, die Bedürfnisse der Bürger herauszufinden, aufeinander abzustimmen und in den Raum umzusetzen. Ziele der Raumordnungspolitik sind: Raumwirksame Entscheide richten sich auf die Ziele des ROK und des Richtplanes aus. Kanton und Gemeinden planen gemeinsam in sinnvollen Räumen. Die landschaftlichen und siedlungsstrukturellen Unterschiede der sechs Zuger Teilräume sind eine Stärke des Kantons. Der Kanton Zug soll bis auf max. 125 000 Einwohner und max. 70 000 Beschäftigte im Jahr 2020 wachsen. Der Kanton arbeitet in raumplanerischen Fragen aktiv mit den Nachbarkantonen und dem Bund zusammen. Der Kanton und die Gemeinden stärken ihre eigenständige Position innerhalb der Schweiz und zwischen Zürich und Luzern. Der Kanton sorgt für eine einfache, vollzugsfähige Gesetzgebung. sg/difu

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111 S.

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