Die Planfeststellung privater Vorhaben. Zugleich ein Beitrag zu den Grundlagen der Planrechtfertigung, der Schutzmaßnahmen und der Ausgleichsentschädigung.
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Date
2003
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DE
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Münster
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ZLB: 2004/1370
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Abstract
Vorhaben, die einer Planfeststellung bedürfen, werden zumeist von der öffentlichen Hand getragen. Dies prägt den juristischen Umgang mit dem Institut der Planrechtfertigung. Gerade in jüngerer Zeit nimmt aber die Bedeutung privater Vorhabensträger ständig zu. Das führt zu Problemen und Unsicherheiten, weil die juristische Analyse des Instituts der Planfeststellung sich immer noch an öffentlichen Trägern orientiert. Gelten bei privaten Trägern die gleichen Vorgaben und Anforderungen wie bei Vorhaben der öffentlichen Hand oder sind Abweichungen geboten? Vor allem im Bereich der Planrechtfertigung, aber auch bei Schutzmaßnahmen und der Ausgleichsentschädigung stellt sich diese Frage. Generell ist klärungsbedürftig, welche Rolle die Unterscheidung privatnütziger und anderer Vorhaben spielt. Um eine gesicherte Antwort zu finden, analysiert die Studie Bedeutung und Voraussetzungen der Planrechtfertigung, der Schutzmaßnahmen und der Ausgleichsentschädigung in allgemeiner Form. Dabei werden auch Erkenntnisse gewonnen, die für die Planfeststellung öffentlicher Träger bedeutsam sind. Daneben werden naturgemäß die Sonderfragen der privaten Träger ausführlich behandelt. goj/difu
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IX, 73 S.
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Beiträge zur Raumplanung und zum Siedlungs- und Wohnungswesen; 211