Planerhaltung im Recht der Raumordnung. Zur Auslegung und Umsetzung von § 10 ROG.

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Münster

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ZLB: 2004/744

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Abstract

Aufgrund einer zunehmenden Ausformung von Zielen und Grundsätzen der Raumordnung sah der Gesetzgeber die Gefahr, dass Raumordnungspläne immer häufiger einer gerichtlichen Kontrolle unterzogen werden. Um die Rechtsbeständigkeit von Raumordnungsplänen zu erhöhen, hat der Gesetzgeber deshalb bei der Neuregelung des Raumordnungsgesetzes durch das BauROG 1998 mit § 10 ROG erstmals eine gesetzliche Regelung der Planerhaltung in das Raumordnungsrecht aufgenommen. Ziel der Untersuchung ist es, zur Klärung von Fragen der Interpretation und der Umsetzung der Planungsvorschrift des § 10 ROG beizutragen. Zu diesem Zweck wird im zweiten Teil zunächst grundsätzlich der bestehende rechtliche Rahmen für raumordnungsrechtliche Fehlerfolgen abgesteckt, bevor im Einzelnen auf den Anwendungsbereich, die Tatbestandsmerkmale und die praktischen Folgen der jeweiligen Regelungen eingegangen wird. Im dritten Teil folgt eine eingehende Analyse mit der Vorschrift des § 10 ROG. Dazu werden die Übereinstimmungen und Unterschiede der jeweiligen Regelungsgegenstände verglichen und Abgrenzungen hergestellt. Anschließend folgt eine Analyse der gesetzessystematischen Stellung des § 10 ROG sowie seiner inhaltlichen Struktur. Die Arbeit schließt im vierten Teil mit einer zusammenfassenden Darstellung ihrer wesentlichen Ergebnisse. sg/difu

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XXV, 293 S.

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Beiträge zum Siedlungs- und Wohnungswesen und zur Raumplanung; 214