Die deutschen Kommunen im Mehrebenensystem der Europäischen Union - Betroffene Objekte oder aktive Subjekte?
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DE
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Berlin
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ZLB: 4-2004/1172
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Abstract
Die europäischen Bestimmungen grenzen häufig genug gemeindliche Selbstverwaltungsrechte durch die Tiefe und Dichte ihrer Regelungen ein. So obliegt die Umsetzung eines Großteils der europäischen Vorgaben den Kommunen, ohne dass diese an der Entscheidungsfindung auf der europäischen Ebene umfassend beteiligt wären. Und auch die innerstaatliche Mitsprache in europäischen Angelegenheiten wird oftmals vom Bund und den deutschen Ländern blockiert. Auch gibt es für die deutschen lokalen Gebietskörperschaften bislang kaum Möglichkeiten, gegen die Auferlegung von Pflichten durch europäische Bestimmungen zu klagen. So ist denn auch nicht verwunderlich, dass der die kommunale Selbstverwaltung garantierende Artikel 28 II GG in der jüngeren wissenschaftlichen Diskussion als nicht europafest gesehen wird. All diese Faktoren zwingen die kommunalen Gebietskörperschaften, ihrem Entzug an lokaler Handlungsautonomie durch eigenständige europapolitische Aktivitäten entgegenzuwirken. Das erste Kapitel gibt einen kurzen Überblick über die Funktionsweise von Mehrebenensystemen, das sich anschließende Kapitel beschreibt darauf aufbauend einige Politikfelder, die beispielhaft die kommunale Betroffenheit durch europäische Rechtsetzungsakte kennzeichnen. Danach werden die kommunalen Aktivitäten, die der Aushöhlung der Selbstverwaltungsrechte entgegenwirken sollen, analysiert und bewertet. Zum einen werden diese Aktivitäten allgemein dargestellt, zum anderen wird die Stadt Leipzig als Teil eines europäischen Städtenetzwerks näher vorgestellt. Ziel ist, eventuelle Handlungsdefizite und -optionen für ein zukünftiges Agieren in einer erweiterten Union aufzuzeigen und die Diskussion um die Rolle der Kommunen in der EU weiter zu fördern. fu/difu
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73 S.
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Discussion papers; SP IV 04-101