Strategien wirkungsorientierter Kriminalprävention.

Bannenberg, Britta
Deutsches Institut für Urbanistik
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2003

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Deutsches Institut für Urbanistik

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DE

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Berlin

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1617-8203

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ZLB: Zs 1505
BBR: Z 55a
IRB: Z 892
IFL: Z 485

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Abstract

Die Verhinderung von Straftaten ist besser als ihre Bestrafung. Wie aber verhindert man Gewalt in der Schule, Überfälle auf Straßen, Wohnungseinbruch, Sachbeschädigungen und andere Straftaten? Ob es sinnvoll ist, Videoüberwachungen einzusetzen und Anti-Gewalt-Programme an Schulen umzusetzen, was Städte und Kommunen unternehmen können, um die "richtigen" Programme zu fördern, wird zu wenig wissenschaftlich hinterfragt. Die Wirkungsforschung ist wenig entwickelt, und Kommunen und Institutionen, die zu Recht fragen, in welche präventiven Aktivitäten sie angesichts der enormen Vielfalt kriminalpräventiver Projekte investieren sollen, wird wenig Orientierung geboten. Trotzdem ist es nach dem "Düsseldorfer Gutachten" möglich, Leitlinien für angewandte Kriminalprävention zu erstellen. Zu unterscheiden ist zwischen spezifischer und unspezifischer Kriminalprävention. Bei der unspezifischen Kriminalprävention geht es um die Förderung struktureller gesellschaftlicher Basisbedingungen. Hier ist festzuhalten, dass solche allgemeinen Maßnahmen (z.B. das gesetzliche Verbot der Kindesmisshandlung) wichtig sind, aber als Maßnahmen der Kriminalprävention im komplexen Sozialisationsgeschehen nicht zu isolieren sind. Spezifische Kriminalprävention zielt auf Kriminalitätsrisiken, speziell auf gefährdete Kinder und Jugendliche in Familie, Vorschule, Kindergarten, Kommune und Schule. Rückfallverhindernde Maßnahmen richten sich an Menschen, die bereits durch Straftaten aufgefallen sind. Effektive Kriminalprävention zeichnet sich bei Interventionen ab, die sich unmittelbar gegen das strafbare Verhalten richten und möglichst früh, intensiv und umfassend bei Multi-Problem-Fällen ansetzen oder auf die Behandlung bestimmter Auffälligkeiten setzen. Interventionsprogramme richten sich dabei unmittelbar gegen das strafbare Verhalten auf der Basis von Normverdeutlichung und sozialer Kontrolle. Soziale Integrationsprogramme sollten möglichst früh im Kindesalter ansetzen und Risikofaktoren für delinquentes Verhalten vermindern. difu

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Deutsche Zeitschrift für Kommunalwissenschaften (DfK)

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Nr. 1

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S. 53-68

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