Massefreundliche Lösung versus massefeindliche Lösung - Stand der Rechtsprechung.

Kothe, Peter
E. Schmidt
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2003

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E. Schmidt

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DE

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Berlin

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0942-3818

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ZLB: 4-Zs 4691
BBR: Z 658

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Abstract

Die Kostenerstattung nach vorangegangener Altlastensanierung im Wege der Verwaltungsvollstreckung wird durch die finanzielle Leistungsfähigkeit des Verantwortlichen begrenzt. Den Fall seiner Insolvenz regelt das Insolvenzrecht; die Verantwortlichkeit des Insolvenzverwalters ist zwischen Behörden und Insolvenzverwaltern nach wie vor umstritten. Werden das Gefahrenabwehrrecht und das Insolvenzrecht konsequent auf ihren jeweiligen Anwendungs-bereich zurückgeführt, folgt daraus, dass der (starke vorläufige oder endgültige) Insolvenzverwalter - beschränkt auf die Masse - haftet, soweit er verhaltens- oder infolge seiner Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis zustandsverantwortlich ist. Die Freigabe gefahrverursachender Gegenstände ist zulässig, lässt aber bereits begründete Verbindlichkeiten unberührt. difu

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Altlasten-Spektrum

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Nr. 5

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S. 245-249

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