Massefreundliche Lösung versus massefeindliche Lösung - Stand der Rechtsprechung.
E. Schmidt
item.page.uri.label
No Thumbnail Available
Date
2003
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
E. Schmidt
item.page.orlis-pc
DE
item.page.orlis-pl
Berlin
item.page.language
item.page.issn
0942-3818
item.page.zdb
item.page.orlis-av
ZLB: 4-Zs 4691
BBR: Z 658
BBR: Z 658
item.page.type
item.page.type-orlis
Authors
Abstract
Die Kostenerstattung nach vorangegangener Altlastensanierung im Wege der Verwaltungsvollstreckung wird durch die finanzielle Leistungsfähigkeit des Verantwortlichen begrenzt. Den Fall seiner Insolvenz regelt das Insolvenzrecht; die Verantwortlichkeit des Insolvenzverwalters ist zwischen Behörden und Insolvenzverwaltern nach wie vor umstritten. Werden das Gefahrenabwehrrecht und das Insolvenzrecht konsequent auf ihren jeweiligen Anwendungs-bereich zurückgeführt, folgt daraus, dass der (starke vorläufige oder endgültige) Insolvenzverwalter - beschränkt auf die Masse - haftet, soweit er verhaltens- oder infolge seiner Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis zustandsverantwortlich ist. Die Freigabe gefahrverursachender Gegenstände ist zulässig, lässt aber bereits begründete Verbindlichkeiten unberührt. difu
Description
Keywords
item.page.journal
Altlasten-Spektrum
item.page.issue
Nr. 5
item.page.dc-source
item.page.pageinfo
S. 245-249