Subventionen in Deutschland: Quantifizierung und finanzpolitische Bewertung.

Selbstverl.
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Kiel

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ZLB: 2003/769-4

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Abstract

Subventionen werden in einem umfassenden Sinn definiert als selektive Vergünstigungen, die Bund, Länder, Gemeinden und andere staatliche Einrichtungen zugunsten ausgewählter Produktionszweige und letztlich bestimmter Personengruppen gewähren. Neben den Subventionen an Unternehmen werden jene an Institutionen einbezogen, die nicht zu den Unternehmen zählen, aber private Güter bzw. Dienstleistungen erzeugen. Die so definierten Subventionen summieren sich zu einem Volumen von 156 Mrd. EUR im Jahr 2001. Dies entspricht 7,5 % des Bruttoinlandsprodukts und 35 % des Steueraufkommens. Weitaus wichtiger als die Steuervergünstigungen (40 Mrd. ) sind dabei die Finanzhilfen (116 Mrd. ). Die Autoren zeigen, dass der Kreis der Begünstigten recht eng ist. Die Subventionen, die den einzelnen Sektoren zugeordnet werden können, belaufen sich auf 86 Mrd. ; davon entfallen 76 % auf die Bereiche Landwirtschaft, Bergbau, Verkehr und Wohnungswirtschaft. Branchenübergreifend werden beispielsweise zur Regionalförderung oder zur Steigerung der Beschäftigung 25 Mrd. aufgewendet. 45 Mrd. gewährt der Staat zugunsten (halb-)staatlicher Produzenten wie z.B. Krankenhäuser. Subventionen sind mit einer erhöhten Steuerbelastung verbunden. Bei Kürzung der Subventionen ließen sich beispielsweise die Einkommensteuersätze auf mittlere Frist kräftig senken. In Modellrechnungen veranschaulichen die Autoren, wie stark die Einkommensteuer in einer weiten Definition (Lohnsteuer, Zinsabschlag, nicht veranlagte Steuern vom Ertrag, Körperschaftsteuer und veranlagte Einkommensteuer) reduziert werden könnte, wenn Finanzhilfen und Steuervergünstigungen gekürzt oder gar abgeschafft würden. difu

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71 S.

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Kieler Diskussionsbeiträge; 392/393