Migrationsbericht der Ausländerbeauftragten im Auftrag der Bundesregierung.

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Berlin

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ZLB: Zs 6426-2001-4

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Abstract

Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung am 8. Juni 2000 aufgefordert, jährlich einen Migrationsbericht vorzulegen, der unter Einbeziehung aller Zuwanderergruppen einen umfassenden Überblick über die jährliche Entwicklung der Zu- und Abwanderung gibt (Plenarprotokoll 14/108 vom 8. Juni 2000 / Drucksache 14/1550 vom 07.09.99). Da die Migrationspolitik auch künftig weiter an Bedeutung zunimmt, wird es für die Entscheidungsfindung von Politik und Verwaltung immer wichtiger werden, möglichst aktuelles, vollständiges und ausreichend detailliertes statistisches Material über Migration zur Hand zu haben. Dieser Zielsetzung soll der Migrationsbericht der Bundesregierung dienen. Auf die Bedeutung der einzelnen Migrationsstatistiken und die Grenzen ihrer Aussagefähigkeit wird in den jeweiligen Kapiteln eingegangen. Der Migrationsbericht beinhaltet auch internationale Vergleiche von Migrationszahlen. Migration umfasst sowohl Zu- als auch Abwanderung und steht für die räumliche Bewegung zur Veränderung des Lebensmittelpunktes von Individuen oder Gruppen über eine sozial bedeutsame Entfernung. Die Verlagerung des Lebensmittelpunktes über die Grenzen eines Nationalstaates (Außenwanderung) ist dabei kennzeichnend für internationale Migration. Die Kategorie des Zuwanderers oder Migranten darf nicht mit dem Begriff des Ausländers verwechselt werden. Der Begriff des Zuwanderers impliziert nicht automatisch einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland. Zudem ist oft nicht von vornherein auszumachen, ob ein Zuwanderer auf Dauer oder nur temporär im Bundesgebiet verbleibt. difu

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128 S.

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