46. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften.

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Berlin

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Abstract

Die Zahl der Verkehrszeichen, die in Deutschland aufgestellt sind, ist nicht genau bekannt. Es besteht zwischen Bund und Ländern aber darin Konsens, dass zu viele Verkehrszeichen angeordnet wurden und auch noch werden. Diese übermäßige Beschilderung führt zu einer allgemeinen Überforderung der Verkehrsteilnehmer und trägt mit zu Akzeptanzproblemen bei der Beachtung von Verkehrsvorschriften bei. Zugleich wertet dies im Bewusstsein der Verkehrsteilnehmer die grundlegenden allgemeinen Verkehrsregeln ab und mindert deren Bereitschaft zu einer eigenverantwortlichen Beurteilung der Verkehrssituation und der sich daraus ergebenden Verhaltensweise. Die Anordnung von Verkehrszeichen obliegt den Straßenverkehrsbehörden der Länder. Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und die Verwaltungsvorschriften (VwV) legen dazu den Rechtsrahmen fest. Folgende Regelungen sind enthlten: Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung; Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung; Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung; Änderung der Verordnung über eine allgemeine Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen und ähnlichen Straßen; Änderung der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO; Änderung der Ferienreiseverordnung; Abbau des "Schilderwaldes"; Vereinfachung von Radverkehrsvorschriften; Erweiterung des Handlungsspielraums der Straßenverkehrsbehörden.

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125 S.

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Drucksachen / Bundesrat; 153/09