Initiative zur Nationalen Stadtentwicklungspolitik. Unterrichtung durch die Bundesregierung.

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2008

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DE

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Berlin

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0722-8333

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ZLB: 4-Parl 12

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EDOC

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Abstract

Die Politik der Bundesregierung richtet sich darauf, die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und seiner Städte und Regionen zu stärken und zu sichern. Zugleich sollen sich die Städte und Gemeinden im Sinne der Nachhaltigkeit entwickeln, d. h. sie sollen den sozialen Ausgleich ermöglichen, die natürlichen Lebensgrundlagen sichern und wirtschaftlich erfolgreich sein. Mit diesen Zielen erarbeitet die Bundesregierung bereits seit mehreren Jahrzehnten Handlungs- und Förderungsprogramme, um die spezifischen Problemlagen in den Städten und Gemeinden in den Blick zu nehmen und mit einer Vielzahl von Angeboten die Kommunen bei der Bewältigung ihrer Herausforderungen - aber auch der Nutzung der sich ergebenden Chancen - zu unterstützen. Die Bundesregierung möchte mit der Nationalen Stadtentwicklungspolitik Handelnde und Interessierte zum Thema Stadt zusammenbringen. Die Nationale Stadtentwicklungspolitik schafft Plattformen für einen lebendigen Austausch, thematisiert aktuelle stadtgesellschaftliche und städtebauliche Trends und greift beispielhafte Handlungsund Lösungsansätze auf.

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28 S.

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Deutscher Bundestag. Drucksache; 16/9234

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