Die Landkreise im doppischen Haushaltsrecht. Grundsätzliches zum Haushaltsausgleich der Landkreise.

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Berlin

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0503-9185

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Abstract

Das von der Innenministerkonferenz (IMK) im Jahr 2003 beschlossene, kommunale Haushaltsrecht bildet die Grundlage für die auch vom Deutschen Landkreistag seit langem geforderte Modernisierung der Kommunalverwaltungen. Mit der Einführung von betriebswirtschaftlichen Elementen in der kommunalen Haushaltswirtschaft soll ein effektiverer und ergebnisorientierterer Umgang mit den knapperen Finanzressourcen erreicht und eine neue Qualität der Verwaltungssteuerung ermöglicht werden. Bedenklich stimmen muss aber, dass in jüngster Zeit die Spannbreite länderindividueller Lösungen eher zu- als abnimmt. Dabei geht es längst nicht mehr allein um punktuelle Abweichungen: Neben den vorgesehenen Reformalternativen "Doppik" und "Erweiterte Kameralistik" wird bereits gegenwärtig auch die Beibehaltung der alten Kameralistik diskutiert. Es liegt auf der Hand, dass dies den Kern der vereinbarten Reform in sein Gegenteil verkehrt. Überdies werden in der Praxis innerhalb eines Landes erhebliche Probleme - insbesondere mit Blick auf die Finanzbeziehungen - zu erwarten sein. Der Deutsche Landkreistag (DLT) hat sich deshalb entschlossen, in einem Faktenpapier die Kernelemente zum Haushaltsausgleich im doppischen System mit besonderem Blick auf die Landkreise darzustellen. Dabei werden die gängigen Thesen aufgegriffen und widerlegt, der Hoffnung, die Diskussion zu versachlichen und wieder auf den Kern des Reformanliegens zurückführen zu können. difu

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Schriften des deutschen Landkreistages; 63