Verbandsklage und gerichtliche Kontrolle von Verfahrensfehlern: Neue Entwicklungen im Umweltrecht. Zum Einfluss der Aarhus-Konvention und der Richtlinie 2003/35/EG auf die deutsche Rechtsordnung -.

Alleweldt, Ralf
Kohlhammer
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2006

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Kohlhammer

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DE

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Stuttgart

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0029-859X

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ZLB: 4-Zs 388

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Abstract

Da das deutsche Verwaltungsprozessrecht auf den Schutz subjektiver Rechte ausgerichtet ist, kann eine umweltrechtliche Verbandsklage zur Durchsetzung objektiven Rechts außerhalb des Naturschutzrechts nicht zulässig erhoben werden. Fehler im Verwaltungsverfahren führen, auch wenn sie gravierend sind, im Allgemeinen nur dann zur Aufhebung eines Verwaltungsakts, wenn sie sich auf das Ergebnis des Verfahrens ausgewirkt haben können. Internationale und europäische Rechtsentwicklungen stellen den Fortbestand dieser Grundsätze teilweise in Frage. Es zeigt sich, dass weitreichender Änderungsbedarf im deutschen Recht besteht. Eine Direktwirkung europäischer Vorgaben ist allerdings zu verneinen. difu

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die Öffentliche Verwaltung

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Nr. 11

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S. 621-631

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